Diese Versicherung ist eine Reiseschutz-Lösung der Care Concept AG in Kooperation mit der Hansemerkur Reiseversicherung als Versicherer.
Was für eine Versicherung ist die Multiple-Visa Incoming-Versicherung?
Die Multiple-Visa Incoming-Versicherung ist eine Jahrespolice für ausländische Besucher.
Mit dieser Krankenversicherung und mit dem besonderen Visum "Multiple Visa"
können die ausländischen Gäste mehrmals im Jahr in die EU Länder einreisen. Sie versichert Einreisen für begrenzte Zeit nach Deutschland oder in Länder des Schengener Abkommens.
Dies ist möglich bis zu maximal 92 Aufenthaltstagen. Sie erstattet z. B. die Kosten notwendiger ärztlicher Behandlungen bei
akut auftretenden Krankheiten und Unfallverletzungen (inklusive Medikamente). Außerdem werden Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernommen.
Wer kann sich mit dieser Incoming Krankenversicherung absichern?
Versicherungsschutz besteht für Ausländer, die sich vorübergehend zu Besuchsreisen bis zu 92 Tage im Jahr in der Bundesrepublik Deutschland,
in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den übrigen Schengen-Staaten aufhalten.
Die Versicherungstage können auf mehrere Einreisen aufgeteilt werden.
Welche Leistungen bietet die Multiple-Visa Incoming-Versicherung?
- Kostenübernahme bei stationären Behandlungen im Krankenhaus, einschließlich Operationen
- Kostenübernahme für ambulante ärztliche Behandlungen
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
- Erstattung von Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Todesfall
- Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel und Heilbehandlungen
- Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung
Zusatzschutz Haftpflicht- und Unfallversicherung: Diese Ergänzungsversicherung kann mit dazu gebucht werden. Lesen Sie mehr auf dieser Seite.
Was besagt die 90 Tage Einreiseregel?
Für mehrfache Einreisen trifft oft folgende vereinfachte Regel zu: Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte in den Schengen-Staaten zusammengerechnet mehr als 90 Tage dauern, dann müssen zwischen diesen Aufenthalten 90 Kalendertage außerhalb der Schengen-Staaten verbracht werden.
In einem Beispiel würde das bedeuten: Ihr Gast ist im Januar für 31 Tage in Deutschland, dann für mindestens 90 Tage wieder im Heimatland und kann dann im Mai wieder einreisen für maximal 61 Tage. (31+61 Tage sind mehr als 90 Tage, und damit die 92 möglichen Reisetage voll ausgeschöpft.)