Reiseversicherungspaket für Besucher aus dem Ausland
mit Gepäckversicherung
Diese Versicherung ist eine Reiseschutz der Allianz Reiseversicherung
Die Krankenversicherung gilt für ausländische Gäste und vorübergehende Aufenthalte in Deutschland und anderen Staaten des Schengener Abkommens sowie nach Andorra, Bulgarien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt, Zypern sowie Island.
Die Versicherung erstattet z. B. die Kosten der notwendigen ärztlichen Behandlung bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Reise akut eintreten (inkl. Medikamente).
Erstattet werden außerdem die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
Was wird ersetzt?
✓ Kosten für ambulante Behandlung durch einen Arzt
✓ Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen
✓ Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus
✓ Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken-Rücktransport
✓ Kosten für medizinisch notwendige, ärztlich verordnete
Rehabilitations-Maßnahmen als Anschluss-Heilbehandlung
✓ leistet auch bei Erkrankung an Covid-19
Im Versicherungsschutz Beschädigung / Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck (z. B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten,
Elementar-Ereignis oder Unfall des Transportmittels)
✓ Beschädigung / Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck
Was wird ersetzt?
✓ Zeitwert für abhandengekommene oder zerstörte Sachen
✓ Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Sachen
Versicherungs-Summe: 3.000,– € je Person
Die Versicherungsbedingungen und Produktinformationen sind auch in englischer Sprache als Folgeseiten in den beiden PDFs enthalten!
Ein Versicherungsabschluß in englischer Sprache wird ebenfalls angeboten. Bitte wählen Sie dazu im Antragsrechner die Sprache aus.
Frage | Antwort |
---|---|
Bis wann kann ich die Versicherung abschließen? | Der Allianz Incoming-Reiseversicherung sollte vor der Einreise des ausländischen Besuchers gekauft werden. |
Wo ist die Incoming-Reiseversicherung gültig? | Die Versicherung ist nutzbar in allen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sowie Andorra, Bulgarien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt, Zypern. |
Wie lange ist die maximale Aufenthaltsdauer? | Bis zu 93 Tage Aufenthalt können versichert werden. |
Wer kann versichert werden? | Versichert werden ausländische Gäste und Besucher. |
Was kostet die Incoming-Versicherung? | Der Preis der Incoming-Versicherung ergibt sich aus der Länge des Aufenthalts und dem Alter des Reisenden. Eine genaue Preisermittlung erfolgt direkt im Antragsrechner. |
Gibt es eine Altersbegrenzung im Krankenschutz? | Es gibt keine Altersbeschränkung bei dieser Krankenschutz für den ausländischen Besucher. |
Gibt es eine Selbstbeteiligung bei dieser Versicherung? | Die Incoming-Reiseversicherung ist ohne Selbstbeteiligung. |
Welche Zahlung ist möglich? | Sie können die Versicherung mit Kreditkarte oder mit Lastschrift zahlen. |
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